Im Herbstrapport der GVB wurde angekündigt, dass ab dem Jahr 2021 die Ausrüstung der Jugendfeuerwehr neu Sache der Feuerwehrorganisationen sein wird. In ihrem Schreiben vom 08.12.2020 hat die GVB nun bestätigt, dass dafür eine pauschale Entschädigung pro AdJFW zur Verfügung gestellt wird.
Es wird aktuell ein Merkblatt betreffend der Ausrüstung und Ablauf für die kommenden Jugendfeuerwehrler ausgearbeitet. Bitte beachtet in der Zwischenzeit das Schreiben der GVB betreffend Anmeldung und Bezug der Pauschale.
- Alle (im nächsten Jahr) aktiven Jugendfeuerwehr Angehörigen sind in WinFAP inkl. Dienstgrad «JFW» bis spätestens 23. Dezember 2020 zu erfassen
- Rechnungsstellung (spätestens 31. Dezember 2020) durch die Feuerwehrorganisation an die GVB – Feuerwehrinspektorat mit einem Pauschalbetrag von CHF 1’000.00/AdJfw.
- Die Pauschale kann für AdJfw beansprucht werden, welche folgende Anforderungen erfüllen: Alter zwischen 14. und 18. Altersjahr (Jg. 2003-2007)